Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen, wie
- altersunangemessene Behandlung,
- Übergriffe und Ausbeutung,
- Verwahrlosung,
- Krankheit und
- Armut.
Gelegentlich wird der Begriff auch in einem engeren Sinn verstanden als „Schutz von Kindern vor Gewalt in ihren Familien“.
Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.